Wort davor: Freßbeutel

Freßbrief

Freßbrief (I)
Erklärung: "schriftliche Anweisung auf Kost und Herberge".

Freßbrief (II)
Erklärung: "scherzhaft: Rechnungen über die beim Einlager aufgelaufene Zeche " SchweizId. V 453.
Freßbrief (III) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: wie Panisbrief (I).

Wort danach: fresseln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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