Wort davor: Freßbeutel
Freßbrief
Freßbrief (I)
Erklärung:
"schriftliche Anweisung auf Kost und Herberge".
- Belegtext:
dohin hat graf J. von B. grave W. von E. ain fressbrief an den castelan geben ... das die herr daselbs sollten übernacht sin
Fundstelle: SchwäbWB. II 1740
Freßbrief (II)
Erklärung:
"scherzhaft: Rechnungen über die beim Einlager aufgelaufene Zeche " SchweizId. V 453.
Freßbrief (III) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
wie Panisbrief (I).
- Belegtext:
J.W. trabant pro pane laicali uff das spital zum heil. gaist zu Rottenburg an der Tauber, in ansehung seiner dienst, und dieweil er bey dem probst zu Treffenstain, auf den er hievor einer pfruendt halben
von der kaiserl. maj. benennt, nichts erhalten moegen. sofern das kloster nit ohne mittel unter das reich gehoerig, und man darauf kein freßbrieve zu geben hat, so last manns
bey der wuerzburgischen antwort bleiben; des spitals halber gleichermaßen, ob man darauf zu geben hat
Datierung: 1550
Fundstelle: Bonelli,Panisbriefe Beil. 51
Wort danach: fresseln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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