Wort davor: Fremdknecht
Fremdling
Erklärung:
Auswärtiger; Ausländer (I).
vgl.
Fremdlinger.
- Belegtext:
welcher frömdling ein stumpen abhauwt, ist dem twing verfallen v pf.
Datierung: 1406
Fundstelle: Argovia 4 (1864/65) 314
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Belegtext:
en verdroch [over de wijze van rechtspleging der vreemdelingen tegen poorters]
Datierung: 1430
Fundstelle: Fruin,Dordrecht I 104
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- Belegtext:
die frömbling und auslender
Datierung: 1464
Fundstelle: Bischoff,ÖStR. 100
- Belegtext:
hatt er sein burgrecht vor sich undt seine kinder verzogen, undt wirdt gleich einem frembdling gehalten
Datierung: 1471
Fundstelle: Hertzog,Maursmünster 112
- Belegtext:
dat eyn ider frometlink, de to unser gilde wil, schal geven boven dat gildengelt eynen gulden münte to unsem huse und cleynode
Datierung: 1546
Fundstelle: ZNdSachs. 1886 S. 201
- Belegtext:
frömbdling
Datierung: 1548
Fundstelle: SchweizId. I 1300
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
eenige vreemdelinghen ofte vremden
Datierung: 1567
Fundstelle: Fruin,Dordrecht I 174
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- Belegtext:
dieselb güther zu iren henden eigenthumbs hern und besitzer [gegeben], unß aber derselben fremblingk gemacht
Datierung: 1571
Fundstelle: HeisterbachUB. 645
- Belegtext:
die jenigen so fremdling sein, überhandnemen
Datierung: 1582
Fundstelle: SiebbWB. II 477
- Belegtext:
die rechtsgelahrten schließen dahin, daß die eingebohrne besser zum regiment dienen, als die frembdlinge
Datierung: 1585
Fundstelle: Wenckebach,JusTheelachticum 53
- Belegtext:
es verdreust die einwoner im lande, das der frembdling gedeyet
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Mathesius II 83
- Belegtext:
allen fremblingen soll auf des dorfs grünten zu grasen verbotten sein
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ÖW. IX 206
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
rügt die gemein ... dass sie hat ein frey aigen, undt frey geschafft, einer sein gueth zu verschaffen, wohin ihn belust, oder belangt ... es ey ein frembdtling oder freundt ... so soll solches geschäfft ein fortgang haben
Datierung: 1604
Fundstelle: Urbau 55
- Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 92
- Belegtext:
die armen wittwen, weisen und frömbdlingen by jhrem rechtem zuschirmen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 8
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- Belegtext:
daß, wann ein frembdling, woher er nun moechte kommen, in seinem totbeth von seinen sachen verschaffen thaet, solches geschaefft gueltig vnd kraefftig verbleibe
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien II 87
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
solch ehdingen den armen als den reichen, den einheimischen als den fremdlingen ... zu gute ... gehalten
Datierung: 1669
Fundstelle: Mitter,ZittauRatsd. 100
- Belegtext:
[die] frempelligen, so der gemeiden einen last seint, aus ihren häusern abschaffen
Datierung: 1713
Fundstelle: RhW. II 1 S. 187
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
zway heller dem stattknecht, so er anheimbsch ist, unnd ein fremdling ein mas wein
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 287
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- Belegtext:
fraumbdling
Fundstelle: PBB. 13 (1887) 538
- Belegtext:
so ein fremdling usserhalb des fleckens ein guet kaufte, so hat alsdann ein jeder des flecken die losung darzue
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 34
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Fremdlinger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten