Wort davor: Fremdenkirchhof

Fremdenlohn
Erklärung: "war der Lohn, den das Gesinde nach den ersten drei Dienstjahren und die Kinder der Schutzuntertanen von Anfang an bekamen ebenso wie diejenigen, die sich von ihrem Gutsherrn die Erlaubnis zum Auswärtsdienen erkauft hatten und nun in der Fremde dienten" Ziekursch,SchlesAgr.2 115.

Wort danach: Fremdensiegel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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