Wort davor: Fremdenbierziese
Fremdenheirat
- Belegtext:
wann die eltern durch strafbare mißhandlung oder fremdenheurath, indem sie sich ohne erlaubnuß eines großen raths an ein ohnverburgerte person verehlicht, das burgerrecht verwürckt
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Eheberg,StraßbVG. 747
Wort danach: Fremdenkirchhof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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