Wort davor: Freiziese

Freizins
Erklärung: Abgabe.

Freizins (I)
Erklärung: insbesondere "Erfurter Freizins".
vgl. frei (I 9).

Freizins (II)
Freizins (III)
Erklärung: "jährlicher Zins, von einem Freidienst (I) bezahlt".

Wort danach: Freizinseinnahme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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