Wort davor: Freizeichenhändler
Freizeichenpfennig
- Belegtext:
die freizeichenpfennige zwischen den messen, welche die kanzlisten in eine verwarte büchse tun und jahrs bei aufschluß des währschafts- und burgergelds einliefern sollen
Datierung: 1614
Fundstelle: VeröfflFrankf. VII 2 S. 533
Wort danach: Freizeichenzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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