Wort davor: Freizehnt
Freizeichen
Erklärung:
Zeichen der Abgabefreiheit.
- Belegtext:
so wat biers, ein vass, zwei, drij, vier, van buyssen herin geschickt wirt, jemantz van den doctoeren, meisteren ind studenten, darzo gift man yn ein vrijzeichen, dat yn dat bier voulghe, sunder einiche assyse davan zo geven
Datierung: 1481
Fundstelle: QKölnHandel II 444
- Belegtext:
sollen ... solichs ungelts ... fri sin und ine zu mulen frizeichen gegebben werden
Datierung: 1500
Fundstelle: Bruchsal 878
Faksimile
- Belegtext:
obschon unter denen thoren die erhaltenen meßingenen freyzeichen vorgezeiget würden, solche dennoch keinesweges metzfrey paßiren
Datierung: 1765
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. III Anh. 61
- Belegtext:
soll an brod, auf ein freyzeichen ein mehreres nicht, als was auf einem schiebebock fortgebracht werden kann, paßiren
Datierung: 1765
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 1554
- Belegtext:
wegen der vorgeschriebenen vorzeigung derer frey zeichen ... genaue obsicht führen
Datierung: 1768
Fundstelle: CAug. III 1 Sp. 1592
Freizeichen (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
übertragen.
- Belegtext:
die sog. freyzeichen, oder mehl- oder brodhändler, deren 26 zu Ober- und Nieder-Lockwitz, ingleichen 4 zu Nickern, der abstattung der metze unter den schlägen und thoren nicht unterworfen
Datierung: 1765
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. III Anh. 61
Wort danach: Freizeichenhändler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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