Wort davor: Freizehnt

Freizeichen
Erklärung: Zeichen der Abgabefreiheit.

Freizeichen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen.

Wort danach: Freizeichenhändler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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