Wort davor: Freiwoche

Freiwohner
Erklärung: "Einwohner ohne Mitzins, der als Entgelt die Aufsicht über das Gebäude, in dem er frei wohnt, führt; Kastellan, Hausdiener" Frischbier I 206.

Wort danach: Freiwohnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten