Wort davor: freiwissentlich
Freiwoche
- Belegtext:
die zeit, innerhalb welcher der freyzinß entrichtet werden muß, sind die acht tage, vom ersten werktage nach Martini an bis Elisabethentag, daher diese woche auch die freywoche genannt wird
I. Faber, Historisch-juristische Abhandlung von den Freygütern und Freyzinßen im Erfurtischen (Erfurt 1793) 7
- Belegtext:
in der friwochen, so man frizinse nimpt
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: Lexer III 528
- Fundstelle: Michelsen,Erfurt 20
Wort danach: Freiwohner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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