Belegtext:
ammann und freyweibel in denen statt- und land-grichten Datierung: 1687
Fundstelle:BernMand. 13
Belegtext:
dahin [zu den Fähnergesellschaften] gehören die 4 landgerichte zunächst um die stadt gelegen ... deren jedes seinen frey-weibel hat und von einem venner regiert wird Datierung: 1757
Fundstelle:Waldkirch,Einl. II Anh. 8
Belegtext:
in gewissen dingen ... hangen die freyweibel nicht einmal von den herren vennern ab Datierung: 1768
Fundstelle:Fäsi I 600