Wort davor: Freiverschonung

Freivogt

Freivogt (I)
Erklärung: "Beamter, der das Kirchengut zu verwalten hatte".

Freivogt (II)
Erklärung: "der gewählte Vorsteher der Wetterfreien, der sein Amt lebenslänglich bekleidet" Klöntrup,Osnabr. II 30.

Freivogt (III)

Wort danach: Freivogtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten