Wort davor: Freitür
Freiüberlände
- Belegtext:
vgl. die unbehauste güter sind diejenigen, darauf kein haus oder hof stehen ... es seyen ... dergl. gründ, welche man sonst freyeeuberlend, burgerrecht ... nennet
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. VIII 2
- Belegtext:
es sollen zwar viel herrschafts-verwalter einen unterschied zwischen frey- und haus-überländen machen
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 324
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: freiumb
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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