Wort davor: Freiteilvogt
Freiteilzehnt
Erklärung:
Abgabe.
sprachliche Erläuterung:
nach K.E. Boch, Das Steintal im Elsass (Straßburg 1914) 19 Anm. 17 als Fritelzehnt einzudeutschen von fritele = Pfannkuchen.
vgl.
Freiteil (I).
- Belegtext:
den zehenden zu Obern Ehenheim, den man nennet den frytelczehenden
Datierung: 1398
K.E. Boch, Das Steintal im Elsass (Straßburg 1914) 23
- Belegtext:
frittelzehende
Datierung: 1486
Region/Autor/Textsorte:
Elsass
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
ainen zechenden zu O., dem man sprichet der fridelzechende, geet von dem allten aigen
Datierung: 1489
Region/Autor/Textsorte:
Steintal
Fundstelle: StraßbBezArch.
Wort danach: Freiteilzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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