Freiteilvogt
Freiteilvogt (I)
Erklärung:
"Verwalter (der Anteile) eines Corporationsgutes, Seckelmeister der Bürgercorporation" SchweizId. I 709.
Wort danach: Freiteilzehnt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten