Wort davor: Freiteilung

Freiteilvogt

Freiteilvogt (I)
Erklärung: "Verwalter (der Anteile) eines Corporationsgutes, Seckelmeister der Bürgercorporation" SchweizId. I 709.

Freiteilvogt (II)
Erklärung: "ein zu Erbteilungen amtlich bestellter Aufseher" SchweizId. I 709.

Wort danach: Freiteilzehnt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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