Wort davor: Freitagslaib

Freitagsmannli
Erklärung: "Schuldner, der Freitags (d. i. am Markttag) in die Stadt geht, um Aufschub für Bezahlung seiner Schulden zu erlangen" SchweizId. IV 281.

Wort danach: Freitagmarkt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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