Freitagsmannli
Erklärung:
"Schuldner, der Freitags (d. i. am Markttag) in die Stadt geht, um Aufschub für Bezahlung seiner Schulden zu erlangen" SchweizId. IV 281.
Wort danach: Freitagmarkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten