Belegtext:
daß, wann durch einen kundbaren casum fortuitum jemand ums leben gekommen, die abnehmung der fraisch-zeichen unter ... lassen werden sollen Datierung: 1747
Fundstelle:CCBrandenbCulmb. II 1 S. 78
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Belegtext:
von malefiz- und freyßzeichen Fundstelle:Cramer,Neb. 56 S. 98