Wort davor: Freistuhlsgerichtshafer

Freistuhlsgut
Erklärung: Freigut (I) im Gebiet eines Freistuhls.

Wort danach: freistuhlisch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten