Wort davor: Freistuhlsgerichtshafer
Freistuhlsgut
Erklärung:
Freigut (I) im Gebiet eines Freistuhls.
- Belegtext:
dat vrigestoillguidt to B.'s hues
Datierung: 1546
Fundstelle: Wigand,Denkw. 150
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- Belegtext:
da ein freistuels- oder freiguet jemant woll verkaufen ... das muess durch den freigraven des orts zu dreien ehelichen dingen, das ist, zu drien gerichtstagen uber dem freienstul uissgerufen werden
Datierung: 1583
Fundstelle: Wigand,Denkw. 147
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Wort danach: freistuhlisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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