Wort davor: Freistiftsuntertan
freistiftsweise
- Belegtext:
dec[ant] vnd c[onvent] ... haben freistifftsweiss verstifft vnd verlassen dem ... B.Ü. ... ihre ... tafern
Datierung: 1628
Fundstelle: Indersdorf II 323 (nr. 2095)
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- Belegtext:
sein ... hoff ... so ... von ... D. landtsgebreuchiger freistüfftsweiss besessen würdet
Datierung: 1629
Fundstelle: Indersdorf II 322 (nr. 2089)
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- Datierung: 1635
Fundstelle: Indersdorf II 329 (nr. 2118)
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- Belegtext:
solle nach gestalt des guets das er antreten wüll anlait oder ehrung, aintweder freistiftsweiß oder kaufrechtsweiß nach billichen dingen geschlossen werden
Datierung: 1638
Fundstelle: ÖW. VI 535
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1649
Fundstelle: Indersdorf II 337 (nr. 2168)
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- Belegtext:
er [soll das Gut] freystüfftsweiss inhaben, besitzen, nutzen, nüessen vnd gebrauchen
Datierung: 1706
Fundstelle: Indersdorf II 358 (nr. 2253)
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Wort danach: Freistock
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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