Wort davor: Freistiftrecht
Freistiftsuntertan
Erklärung:
wie Freistifter.
- Belegtext:
liget nichts in weeg, daß ein freystueffter (so doch dieser zeit, wie ich selbsten die gewisse kundschafft habe, bey vilen, und mehristen freystueffts-unterthanen nicht geschihet) jaehrlich umb die renovation anhalten muß
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 152
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Wort danach: freistiftsweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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