Wort davor: freistiftig

Freistiftrecht
Erklärung: "ursprünglich alljährlich kündbares bäuerliches Besitzrecht" Wopfner/Acta Tirol. III 201.

Wort danach: Freistiftsuntertan

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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