Wort davor: Freistein
Freistelle
Freistelle (I)
- Belegtext:
es soll sich kein kluffts vetter unterstehen, einige klufftstellen [Kirchenplätze] ... zu verhäuren, es sey denn, daß es seyn eigen freiestellen seyn
Datierung: 1760
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 43 (1922) 329
Freistelle (II)
- Belegtext:
"für unbemittelte schüler"
Fundstelle: SchwäbWB. II 1734
Wort danach: freistellen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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