Wort davor: freisprechen
Freisprechgeld
Erklärung:
" die Taxe beim Freisprechen des Lehrlings".
vgl.
freisprechen (III).
- Belegtext:
bey den handwerckern erstern classe, ist das aufding-geld auf 3 rfl. und das freysprechgeld auf 6 rfl., in der zweyten classe das aufding-geld auf 2 rfl. und das freysprech-geld auf 4 rfl. zu bestimmen
Datierung: 1774
Fundstelle: SiebbWB. II 472
Wort danach: Freisprechung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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