Wort davor: Freisprache

freisprechen
vgl. lossprechen.

freisprechen (I)
Erklärung: vor Gericht.

freisprechen (II)

freisprechen (II 1)
Erklärung: von einer Verpflichtung.
freisprechen (II 2)
freisprechen (III)
Erklärung: den Lehrling zum Gesellen erklären.
freisprechen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert.
freisprechen (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: "den Jäger nach vollendeter Lehrzeit wehrhaft machen" Kehrein,WeidmWB. 120.

freisprechen (IV)
Erklärung: aus der Vormundschaft entlassen.
freisprechen (V)
Erklärung: für vogelfrei erklären.
freisprechen (VI)
Erklärung: ehrlich sprechen.
freisprechen (VII)
Erklärung: " zur allgemeinen Benützung freigeben".
freisprechen (VIII)
Erklärung: jemand (einstweilen) zusprechen.

freisprechen (VIII 1)
Erklärung: jemandem (einstweilen) zusprechen.
freisprechen (VIII 2)
Erklärung: kostenlos zuweisen.
freisprechen (IX)
Erklärung: verzichten.

Wort danach: Freisprechgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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