Wort davor: Freisprache
freisprechen
vgl.
lossprechen.
freisprechen (I)
Erklärung:
vor Gericht.
freisprechen (II)
freisprechen (II 1)
Erklärung:
von einer Verpflichtung.
- Belegtext:
[der Meister soll] freigesprochen sein, dem knecht nicht weiter nachzugehen
Datierung: 1640
Fundstelle: SiebbWB. II 472
- Belegtext:
[von der] obligation die ... reysende zu beherbergen und zu tractieren freygesprochen
Datierung: 1747
Fundstelle: Hoheneck I 85
Faksimile
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- Belegtext:
sind die dem mühlenpächter angeschlagenen zwangsmahlgäste dem mühlenzwange nicht mehr unterworfen, oder während der pachtzeit davon freigesprochen worden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 21 § 540
freisprechen (II 2)
- Belegtext:
ist J.R. des dienstes [des euangelions] wider entlassen vnd freigesprochen worden
Datierung: 1663
Fundstelle: FRAustr. 43 S. 505
freisprechen (III)
Erklärung:
den Lehrling zum Gesellen erklären.
- Belegtext:
zur erlernung ehrlicher handwerke gelassen und bei denen zünften freigesprochen, und forthin zu ehrlichen mitmeistern angenommen
Datierung: 1686
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 307
- Belegtext:
da der lehrjung bei dem handtwerck aufgenohmen oder wiederumb freygesprochen wirdt, solle jedesmal sein lehrmeister halbe zehrung und der lehrjung auch halben theil ausstehen
Datierung: 1705
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: FreibDiözArch. 20 (1889) 58
- Belegtext:
dass kein unterthan von denen bruderschaften, zunft und zechen zu erlernung der handlung und handwerken ohne bewilligung [seiner Obrigkeit] gütlich angenommen, weniger freigesprochen werden solle
Datierung: 1717
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 98
- Belegtext:
hat ein meisterssohn bei seines vaters lebenszeit eine zeit schon an dem handwerk gearbeitet ... solcher soll freigesprochen werden und an gesellen statt arbeiten
Datierung: 1724
Fundstelle: SiebbWB. II 472
- Belegtext:
vor einen ehrlichen trompetter erkent und freygesprochen worden
Datierung: 1749
Fundstelle: MannhGBl. 2 (1901) 91
freisprechen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
zu dem freysprechen sämbtlichen herrn hoff- und feldttrompetter, seine prob anzuhören, gebetten
Datierung: 1749
Fundstelle: MannhGBl. 2 (1901) 91
- Belegtext:
andre derley ... gepränge bei ... dem freysprechen der lehrjungen
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. II 249
freisprechen (III Spiegelstrich 2)
Erklärung:
"den Jäger nach vollendeter Lehrzeit wehrhaft machen" Kehrein,WeidmWB. 120.
freisprechen (IV)
Erklärung:
aus der Vormundschaft entlassen.
freisprechen (V)
Erklärung:
für vogelfrei erklären.
- Belegtext:
wie unsere glaubensgenossen ... als die grösten übeltäter wie die vögl in lüfften durch ofne mandate neben preisgebung aller irer hab und güeter freigesprochen ... werden
Datierung: 1584
Fundstelle: AktGegenref. 560
- Belegtext:
solte er aller orthen frey gesprochen und von niemand verschont werden
Datierung: 1747
Fundstelle: Hoheneck III 396
freisprechen (VI)
Erklärung:
ehrlich sprechen.
- Belegtext:
im namen und von wegen eines hoch edlen und hochweisen magistrats der stadt Franckfurt spreche ich auch diese richtstätte hiemit frey, und können die ehrsamen
meister, die gesellen und lehrjunge die nöthige reparation ... daran fürnehmen, in der versicherung, daß ihnen solches ... an ihren ehren, guten leumuth und handwerck keineswegs ... nachtheilig seyn kan
Datierung: 1720
Lersner, FrankfChr. II 1 S. 718
freisprechen (VII)
Erklärung:
" zur allgemeinen Benützung freigeben".
- Belegtext:
auf diese verbothene felder ... kein vieh zur unterhaltung getrieben werden soll, bis zur selbigen zeit, da die früchte ... eingesamlet und also die felder freygesprochen werden
Datierung: 1713
Fundstelle: SiebbWB. II 472
freisprechen (VIII)
Erklärung:
jemand (einstweilen) zusprechen.
freisprechen (VIII 1)
Erklärung:
jemandem (einstweilen) zusprechen.
freisprechen (VIII 2)
Erklärung:
kostenlos zuweisen.
- Belegtext:
hatt ein ehrbar rath jedem von ihnen alß kohlmeisteren jharlichs zu seiner haußhaltung zwey karrichen kohlen von jedem gangbaren werck freygesprochen
Datierung: 1661
Fundstelle: ZBergr. 13 (1872) 535
freisprechen (IX)
Erklärung:
verzichten.
Wort danach: Freisprechgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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