Wort davor: Freispan
Freispfand
Erklärung:
Leibzeichen, Corpus delicti.
vgl.
Freisfall (II),
Freiszeichen.
- Belegtext:
de vestis parte sanguinolenta in testimonium homicidii et criminalis jurisdictionis tesseram, aliquid abscindit, so fraißpfand genennet wird
Datierung: 1676
H. Linck, T.V. Schubart, Centenam, vulgò Zent-Recht (1676) 39
- Belegtext:
ein fraißpfand oder span von des entleibten cörper oder missethäter thor abgenommen
Datierung: 1676
H. Linck, T.V. Schubart, Centenam, vulgò Zent-Recht (1676) 39
- Belegtext:
da eine obrigkeit einen entleibten besichtigen, wunden und stich abmessen, vnd in signum meri imperii dieselbige maß und kein anderes freisspfand von dem leib oder kleidern hinweg nehmen läßet
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 485
- Belegtext:
habe sich ein innwohner zu Obern S. ... in seiner eigenen schewren selbst erhenckt, davon er [zeug] neben andern auß befelch dessen von S. ein fraiss-pfandt nemen helffen, nemblich
zwo oder drey kanten, vnd ein tischtuch, das hab seine [dess erhenckten] witfraw ... vmb ein gülden wiederumb auß der zennt gelöst
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 485
- Belegtext:
ain fraischpfand, namlich ein altes wammes ... holen laßen
Fundstelle: Cramer,Neb. 56 S. 113
- Belegtext:
ain brodtmeßer zu ainem fraischpfandt geholet
Fundstelle: Cramer,Neb. 56 S. 119
- Fundstelle: GrRA.4 I 240
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: GrRA.4 II 511
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: Hayme 174
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- in Google Books
- Fundstelle: Schmeller2 I 827
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Fundstelle: Zinkernagel 524
Wort danach: Freisprache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten