Wort davor: Freisinger
Freisitz
Freisitz (I)
Erklärung:
privilegierter, von Abgaben befreiter Sitz, Besitz.
- Belegtext:
des freisitzes entsetzt
Datierung: 1433
Fundstelle: VerhNdBayern 33 (1897) 85
- Belegtext:
" der Adel soll in der Stadt [Waldshut] einen freisitz haben, auch der Schultheiß ist exempt"
Datierung: 1527
Fundstelle: MittBadHistK. 11 (1889) 110
- Datierung: 1562
Fundstelle: MittBadHistK. 9 (1888) 35
- Belegtext:
mit neuwen steuren, zöllen, vngelten ... beschwert, inen auch der freysitz in sochen stetten nit mehr gestattet
Datierung: 1573
Fundstelle: RheinfeldenStR. 322
Freisitz (II)
Erklärung:
Adelssitz.
- Belegtext:
[gestattet Erzherzog F. einer Familie, daß] sy sich von ainem irem aigenthumblichen adenlichen freysitz von und zu St. schreiben mögen
Datierung: 1576
Fundstelle: Tille,Vintschgau 40 Anm. 51
- Belegtext:
[statt Edelsitz und Ansitz findet sich häufig in Tirol auch die Bezeichnung] freisitz
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: OttenthalFschr. 295
Freisitz (III)
Erklärung:
freies Wohnrecht, bloßes Wohnrecht.
- Belegtext:
soll kainer ... weder in das burgerrecht noch in den satz oder freisitz angenohmen werden
Datierung: 1595
Fundstelle: SchrBodensee 22 (1893) 18
- Belegtext:
dem burgerrecht nit underworffen und eintweders einen frey- oder beysitz haben oder aber in ledigen stand alhie arbaiten
Datierung: 1605
Fundstelle: SchwäbWB. II 1733
- Belegtext:
1610 wurde verordnet, daß jeder, der das hiesige Bürgerrecht erlangen wolle, 1000 Gulden reines Vermögen besitzen müsse, das Bürgerrecht mit 200 fl., das Zunftrecht mit 80 fl. und den
freisiz jährlich mit 20 fl. bezahlen solle
Region/Autor/Textsorte:
Schaffhausen
Fundstelle: SchweizId. VII 1730
Faksimile
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- Belegtext:
das der hebamen mannen gleich wie ire weiber ain freisitz haben sollen
Fundstelle: RavensburgStR. 304
Wort danach: freisitzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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