Wort davor: Freisheit
Freisherr
- Belegtext:
die mittel-, nieder-, fraiß- und vogt herrn macht haben, auf ihren grund, boden und flecken wirthshäuser, brauhäuser, mühlen, backhäuser, badstuben, schmieden aufzurichten und zu bauen
Datierung: 1631
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. II 191
- Belegtext:
dominus meri imperii, dem dieses blut- oder halßgericht zukomt, vocatur in Franconia et Bavaria der cent- oder fraiß-herr
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 207
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 877
- Belegtext:
fraischherr
Fundstelle: SchwäbWB. II 1732
- Fundstelle: Schmeller2 I 827
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: freisicher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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