Wort davor: freisetzen
Freisfall
Freisfall (I)
Erklärung:
Verbrechen, schwerer Straffall.
- Belegtext:
so baldt sich ein totschlag oder sunst ain fraischfall begiebt
Datierung: 1568
Fundstelle: JbMittelfrk. 9 (1838) 97
- Belegtext:
statt A. ist zentbar in fraischfeln und ruegt an der zent
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 84
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- Belegtext:
in zutragenden fraischfällen hat der centgraf ehe nicht macht nach dem thäter allda zu G. zu greifen oder hinwegzuführen, es sei denn ein wissentlicher überwiesener fall
Datierung: 1608
Fundstelle: JbMittelfrk. 45 (1896) 80
- Belegtext:
das ... kein ... fraisch- oder centfahl verschwiegen oder underdruckt werde
Datierung: 1614
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 483
Faksimile
- Belegtext:
bey einem sich allda ereigneten fraissfall
Datierung: 1733
Fundstelle: Beck,Forstg. 363
- Belegtext:
die N. [sei] natürlichen todes gestorben, und das geringste iudicium eines fraisch-falles nicht zugegen gewesen
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 78
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 877
- Fundstelle: SchwäbWB. II 1732
Freisfall (II)
Erklärung:
wie Freispfand.
- Belegtext:
hab ich den leichtnam ausliffern lassen ... auch den fraissfahl genohmen, so ein schuech und ein blawer strumpf ist
Datierung: 1704
Fundstelle: SchwäbWB. II 1732
- Fundstelle: Buck,FlN. 72
- Fundstelle: MIÖG. Erg.-Bd. 3 (1890/94) 635
Wort danach: Freisgebiet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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