Wort davor: freisetzen

Freisfall

Freisfall (I)
Erklärung: Verbrechen, schwerer Straffall.
Freisfall (II)
Erklärung: wie Freispfand.

Wort danach: Freisgebiet

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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