Wort davor: Freischusterschaft

Freischütz

Freischütz (I)
Erklärung: "Teilnehmer an einem Freischießen" SchwäbWB. II 1732.

Freischütz (II)
Erklärung: Dienstgrad in der Schützenkompanie.

Wort danach: Freischwein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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