Freischütz
Freischütz (I)
Erklärung:
"Teilnehmer an einem Freischießen" SchwäbWB. II 1732.
Freischütz (II)
Erklärung:
Dienstgrad in der Schützenkompanie.
Wort danach: Freischwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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