Wort davor: Freischöffenrecht

Freischule

Freischule (I)
Erklärung: unentgeltliche (Volks-)Schule.
Sachhinweis: F.G. Leonhardi, Erdbeschreibung der churfürstlich- und herzoglich-sächsischen Lande II3 (Leipzig 1803) S. 669: "eine Armenfreischule in Leipzig 1717 gestiftet".

Freischule (II)
Erklärung: "Schule, deren Besuch (im Gegensatz zur öffentlichen Schule) freigestellt ist, Privatschule" F.G. Leonhardi, Erdbeschreibung der churfürstlich- und herzoglich-sächsischen Lande II3 (Leipzig 1803) S. 669.

Wort danach: Freischultheiß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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