Wort davor: Freischipperhaus
Freischlächter
Erklärung:
wer unzünftig Fleisch zum Verkauf bringt.
vgl.
Gärtner (III).
- Belegtext:
was nun allhie den sämptlichen fleischhawern vorgeschrieben und geordnet ist, dasselbe sol sich auch in allem über die freyschlachtere extendiren
Datierung: 1634
Fundstelle: CCPrut. II 135
- Belegtext:
die frey schlächter müssen die vacante bäncken zu kauffen angehalten werden
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 203
- Belegtext:
daß allen und jeden, so zum ... schlachter-amt nicht gehoeren, auch von uns nicht, als frey-schlachtere privilegiret, gaenzlich ... verboten seyn solle, mit ihrem geschlachteten fleische in unsere stadt D. zu kommen
Datierung: 1736
Fundstelle: CCOldenb. Suppl. II 6 S. 119
- Fundstelle: Frischbier I 205
Wort danach: Freischlächtiger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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