Wort davor: Freischildlehen
Freischilling
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
Freienschilling.
- Belegtext:
"der freischilling dient zur Unterhaltung des Gerichts, in erster Linie zur Zehrung für das Richterpersonal wie für die Freileute während der 3 Gerichtstage des echten Freidings"
Fundstelle: v.Minnigerode,Königszins 7
Wort danach: Freischipperhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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