Wort davor: Freischießen
Freischiff
Freischiff (I)
Erklärung:
"Schiffe, auf welchen die Herzöge in Baiern nach Österreich Salz ausführen ließen, ohne Zoll und Maut zu bezahlen".
Freischiff (II)
- Belegtext:
das freischeff sol halten zunagst der zullen, und schollen di mit den gemainen scheffen hinder in lassen oder halten; und ob der mit dem freischeff nit
arbaiten wolt, so schollen di mit den gemainen scheffen fur sich arbaiten
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 340
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Freischildlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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