Wort davor: Freischießen

Freischiff

Freischiff (I)
Erklärung: "Schiffe, auf welchen die Herzöge in Baiern nach Österreich Salz ausführen ließen, ohne Zoll und Maut zu bezahlen".

Freischiff (II)

Wort danach: Freischildlehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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