Wort davor: Freischenke

Freischicht

Freischicht (I)
Erklärung: "die Zeit, in welcher ein Bergmann noch außer seiner gewöhnlichen regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet" Veith,Bergwb. 407.

Freischicht (II)
Erklärung: "eine Schicht, welche der Bergmann zum Besten anderer Personen, Anstalten verfährt, sodaß diesen der Schichtlohn dafür zufällt" Veith,Bergwb. 407.

Wort danach: freischicken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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