Freischicht
Freischicht (I)
Erklärung:
"die Zeit, in welcher ein Bergmann noch außer seiner gewöhnlichen regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet" Veith,Bergwb. 407.
Freischicht (II)
Erklärung:
"eine Schicht, welche der Bergmann zum Besten anderer Personen, Anstalten verfährt, sodaß diesen der Schichtlohn dafür zufällt" Veith,Bergwb. 407.
Wort danach: freischicken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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