Wort davor: Freischaftleute

Freischein

Freischein (I)
Erklärung: "eines Bauern, auf eine gewisse Zeit, ein oder zwei Jahre, irgendwo arbeiten zu dürfen" Gutzeit,Livl. I 297.

Freischein (II)
Erklärung: wie Freibrief (II).

Freischein (III)

Wort danach: freischelten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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