Freischein
Freischein (I)
Erklärung:
"eines Bauern, auf eine gewisse Zeit, ein oder zwei Jahre, irgendwo arbeiten zu dürfen" Gutzeit,Livl. I 297.
Freischein (II)
Erklärung:
wie Freibrief (II).
Wort danach: freischelten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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