Wort davor: Freisassenregister
Freisaßstift, Freiseßstift
Erklärung:
"Gerichtsversammlung der Freisassen".
- Belegtext:
wann dann der fronpot das bekennt, das er die freisässtift also berüeft hab, das sol er weisen durch die gegenwürtigen freisassen
Fundstelle: ÖW. I 299
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- Belegtext:
das man die freisäzzstift nach altem herkomen gehalten müg
Fundstelle: ÖW. I 299
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- Belegtext:
die öffnung der freisazzstift und derselben recht, die jährlich in der freisazzstift zumeldden sint
Fundstelle: ÖW. I 299
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Wort danach: Freisäßenuntertan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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