Wort davor: Freisasse
Freisassenbuch
- Belegtext:
welhe person in das freisaßenpuoch nit eingeschriben wär und chäm nit in di stift oder gäb sich selb nicht williklich an einzeschreiben und wär doch des gotshaus und u.gn.h. von
Salczburg etc. ... derselben leib sol dann ... sich ain kellner oder anwalt von ... u. gn. herren wegen von stund an unterwinten
Datierung: 1495
Fundstelle: ÖW. I 299
Faksimile
- Belegtext:
"Verordnung ... die Freisassen hätten ihre Landtafelauszüge und Privilegien dem Fiskalamte zwecks Einverleibung in die amtsregister oder freisassenbücher vorzulegen"
Datierung: 1670
Fundstelle: MittDBöhm. 57 (1919) 162
Wort danach: Freisassengut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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