Wort davor: freisäßlich

Freisatz
Erklärung: Rechtsverhältnis, in dem sich der Freisasse (I) befindet.

Freisatz (Spiegelstrich 1)
Erklärung: das dazugehörige Gut.

Wort danach: Freisbezirk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten