Wort davor: Freisamt
Freisasse, Freiseß, Freisaß
Freisasse (I)
sprachliche Erläuterung:
österreichisch und bairisch.
- Belegtext:
es sol ... nieman cheinen pawman noch freysaezzen oder der auf der vogtay gesezzen ist, nicht pfenden noch nòten fùr seinen hern nicht mer, dann er dem herren schuldich ist, und auf die zil, als er es ze recht geben sol
Fundstelle: BairLR.(Schlosser/Schwab) Art. 146
Textarchiv: BairLR.(Schlosser/Schwab) [13. Titel]
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- Belegtext:
das ich in sol verdienen und verstewern als ein ander freisazz
Datierung: 1348
Fundstelle: OÖUB. VII 80
- Belegtext:
wir sullen järlichen in der stift auf geben und stiften ... als ander freysäzzen
Datierung: 1370
Fundstelle: OÖUB. VIII 454
- Belegtext:
die vreisezzen von J.
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Rauch,Script. I 8
- Belegtext:
deren hof er mayersweise als ein freisäss innehat
Datierung: 1435
Fundstelle: VerhNdBayern 33 (1897) 89
- Belegtext:
das kein freisäß zu T. soll sitzen in der stadt ... allein ein richter
Datierung: 1470
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 496
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- Belegtext:
die freysässen und edlinger, die ire frey aigne güeter und hweben haben, aber doch nit geadlt personen sein
Datierung: 1535
Fundstelle: KrainLGO. B iijr
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
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- Belegtext:
[es wird dem Geschlechte P. die Berechtigung verliehen] sich freisassen von und zu Plawenn zu nennen
Datierung: 1582
Fundstelle: ZFerd.3 19 (1875) 152
- Belegtext:
alle so gerichtsleut sein, es seien urbar oder freisäß, [sollen] erscheinen
Datierung: 1585
Fundstelle: ÖW. I 152
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- Belegtext:
auf allen des stifts vogtleiten, freisässen und inwertzaigen in und außerhalb des voitgerichts im land zu B. gesessen
Datierung: 1588
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: GrW. VI 175
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- Belegtext:
keiner auß denen ständen und inwohnern unsers erbkönigreichs B., er sey geistlich oder weltlich, ein frey- und erbsaß oder lehenmann
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. Q 1
- Datierung: 1651
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 281
- Belegtext:
ein landschafftlicher freysaß
Datierung: 1689
Fundstelle: Valvasor,Krain III 2 S. 305
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- digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- Belegtext:
freysassen und eigene die unter keiner herrschafft
Datierung: 1691
Fundstelle: CAustr. III 369
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
dieweil hier die unterthanen keine aigentumber noch freisassen, sondern freistüfter sein
Datierung: 1715
Fundstelle: ÖW. VI 440
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- Belegtext:
die dritte gattung derer ordinari-contribuenten sind die freisassen, welche wieder zweierlei seind, nemlich einige, welche unter einem ältesten stehen, andere aber, die separiret
seind und ihre praestanda, wie alle andere corpora, separatim in die filial-cassam abführen
Datierung: 1748
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 259
- Belegtext:
die freisassen oder sog. freibauern sollen in Böhmen von zweierlei gattung sein: einige sind weder für ihre person noch wegen der gründe einiger obrigkeit unterthänig; andere haben
sich nur von der leibeigenschaft losgekauft, sind aber mit den gründen, wenn sie solche auch eigenthümlich besitzen, dem dominio unterthänig
Datierung: 1770
Fundstelle: MittDBöhm. 14 (1876) 147
- Belegtext:
welche personen häußer oder überländ grundstück ohne gwöhr in genuß haben und keinen grundherrn wissen, ob solche besitzer für freisassen zu achten
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 42
- Belegtext:
wie das in dieser cron Behaimb vil freysassen gewesen, die von altersher schuldig ainem künig zu B. mit wagen, rossen und in ander weg zu dienen
Fundstelle: Demel 251
- Belegtext:
er sei lehensätz oder freisätz
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 73
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- Belegtext:
Bauern, die Grundherrschaften nicht unterstehen und gewöhnlich als freisassen bezeichnet werden
Fundstelle: ZBayrLG. 3 (1930) 23
- Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. II 253
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Freisasse (II)
Erklärung:
andere Gegenden.
Freisasse (II 1)
Erklärung:
Schwaben.
Freisasse (II 1 Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
"außerhalb des Gemeindeverbandes standen die herrschaftlichen freysässe, die allein vom Landesherrn aufgenommen und von Bürgern und Hintersassen
unterschieden wurden; wenn sie kein liegendes Vermögen besaßen, waren sie anlags- steuer- und hutfrei"
Fundstelle: Fleischhauer,Konstanz 67
Freisasse (II 2)
- Belegtext:
freysas zu Stendal
Datierung: 1621
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 611
- Datierung: 17. Jh.
GothaArch.
- Belegtext:
"die wirklich persönlich freien Weingärtner"
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: JbSlav.2 5 (1929) 312
- Belegtext:
"Freibauern auf eigenem Grund"
Fundstelle: MittDBöhm. 57 (1919) 143ff.
Freisasse (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Aufenthalter (Knecht, Lohnarbeiter usw. aus der Umgebung)".
Freisasse (II 2 Spiegelstrich 2)
- Belegtext:
"der als Flüchtling freisasse in der Stadt geworden, war nur unter der Bedingung aufgenommen worden, daß er, wenn der Frieden eintrete, die Stadt sofort räume"
Datierung: 1697
Fundstelle: ChrKaiserslautern 497
Wort danach: Freisassenbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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