Wort davor: Freisache
freisagen
freisagen (I)
Erklärung:
jemanden von einer Verpflichtung lösen, lossprechen.
freisagen (II)
Erklärung:
den Lehrling zum Gesellen freisprechen.
- Belegtext:
kain mester sal nit frey sein seinen lerjungen frey zwsagen seiner lerjar halben, wann er wil
Datierung: 1494
Fundstelle: SiebbWB. II 470
- Belegtext:
soll ein lehrknecht ... freigesagt werden vor zweien meisteren und zweien gesellen
Datierung: 1566
Fundstelle: NrhAnn. 42 (1884) 176
- Belegtext:
so ein meister seinen sohn will fray sagen, so soll solches geschen in kegenwart der gantzen czechen
Datierung: 1605
Fundstelle: SiebbWB. II 470
- Belegtext:
soll ein solcher freygesagter meisters-sohn nicht schuldig seyn, vor dem achtzehenden jahr seines alters in die schencke zu gehen
Datierung: 1695
Fundstelle: Beier,Meistersöhne 114
freisagen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
bey dem freysagen soll ebenfahls der meister das halbe und der lehrjung das halbe zu endtrichten haben, nemblichen jeder 1 fl.
Datierung: 1750
Fundstelle: BlMarkgr. 4 (1918) 38
freisagen (III)
Erklärung:
subst. Part., für libertus.
- Belegtext:
den kindern und den freygesagten sollen irs vatters und patrons persone heilig und erwirdig sein
Datierung: 1436 (ed. 1516)
Fundstelle: Klagsp.(Brant) Bl. 115'
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freisagen (IV)
Erklärung:
verzichten.
- Belegtext:
dy toguntliche frauwe K. ... hot alle ir leyppgedinge, das sy gehabt hot off dem egenanten hoffe off gelossen vnd des leippgedinges ffrey gesaget
Datierung: 1406
Fundstelle: GlatzGQ. II 21
- Belegtext:
die trey haben die mullin zu H. frey gesagt des leches halben an die mittelmeß hie zu W.
Datierung: 1536
Fundstelle: BauernkriegQ. I 9
freisagen (V)
Erklärung:
"aufkündigen, einen Kauf rückgängig machen" SiebbWB. II 470.
freisagen (VI)
Erklärung:
aus der Pfändung freigeben.
- Belegtext:
die gueter durch in frei gesaget [sind]
Datierung: 1500
Fundstelle: Zycha,BöhmBgr. II 476
freisagen (VII)
Erklärung:
bergmännisch: wie freierklären.
- Belegtext:
so die geschwornen die drey fahrenden schichten arbeit spüren auffn gesteine, soll dasselbe zech nicht frey gesagt werden
Datierung: 1556
Fundstelle: Veith,Bergwb. 201
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Wort danach: Freisagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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