Wort davor: Freisache

freisagen

freisagen (I)
Erklärung: jemanden von einer Verpflichtung lösen, lossprechen.

freisagen (II)
Erklärung: den Lehrling zum Gesellen freisprechen.
freisagen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert.
freisagen (III)
Erklärung: subst. Part., für libertus.
freisagen (IV)
Erklärung: verzichten.
freisagen (V)
Erklärung: "aufkündigen, einen Kauf rückgängig machen" SiebbWB. II 470.

freisagen (VI)
Erklärung: aus der Pfändung freigeben.
freisagen (VII)
Erklärung: bergmännisch: wie freierklären.

Wort danach: Freisagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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