Wort davor: Freirichter
Freirichterei
- Belegtext:
"die Schölzerei-Güter heißen in der Grafschaft Glatz auch Freirichtergüter oder Freirichtereien, die Besitzer Freirichter oder Freigutsbesitzer"
Fundstelle: ZSprV. 47 (1932) 251
Wort danach: Freirichtergut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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