Wort davor: freirichten
Freirichter
Freirichter (I)
Erklärung:
"Gegensatz: Richter über Eigenleute".
Freirichter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Richter in einem Freigericht (I)" SchweizId. VI 450.
Freirichter (II)
Erklärung:
zu Freirichterei.
- Belegtext:
die erb- und freyrichter geben jährlich für alles mit einander je 1 vierte korn
Datierung: 1631
Fundstelle: GlatzGQ. III 109
Wort danach: Freirichterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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