Wort davor: freirichten

Freirichter

Freirichter (I)
Erklärung: "Gegensatz: Richter über Eigenleute".

Freirichter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Richter in einem Freigericht (I)" SchweizId. VI 450.

Freirichter (II)
Erklärung: zu Freirichterei.

Wort danach: Freirichterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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