Wort davor: freireichswohlgeboren

Freireiter

Freireiter (I)

Freireiter (II)
Erklärung: "Soldat, der zu Dienerarbeiten gebraucht wird, bes. Offiziersdiener" Unger,SteirWsch. 253.
Freireiter (III)
Erklärung: "Mitglied der Ulmer Freikompagnie".
Freireiter (IV)
Erklärung: etwa wie Freibeuter.

Wort danach: freirichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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