Wort davor: freireichswohlgeboren
Freireiter
Freireiter (I)
Freireiter (II)
Erklärung:
"Soldat, der zu Dienerarbeiten gebraucht wird, bes. Offiziersdiener" Unger,SteirWsch. 253.
Freireiter (III)
Erklärung:
"Mitglied der Ulmer Freikompagnie".
- Belegtext:
d'freireuter ... und d'stukkompenie die hand da parade hear gmacht
Datierung: 1804
Fundstelle: SchwäbWB. II 1731
- Fundstelle: SchwäbWB. II 1700
Freireiter (IV)
Erklärung:
etwa wie Freibeuter.
- Belegtext:
1705 den 19. april plündern und rauben die freireiter aus der stadt und die rätzen alles, was sie hier bekommen können
Fundstelle: SiebbWB. II 470
Wort danach: freirichten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten