Wort davor: Freiplatz

Freirecht

Freirecht (I)

Freirecht (I 1)
Erklärung: das Recht freier Leute.

Freirecht (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Recht, Privileg eines Reichsfreien".
Freirecht (I 2)
vgl. Freigericht (I).
Freirecht (II)
Erklärung: kostenfrei zustehendes Recht.

Freirecht (II 1)
Erklärung: der Allgemeinheit zustehend.
Freirecht (II 2)
Erklärung: für einen Einzelnen.
Freirecht (III)
Erklärung: Abgabe.

Freirecht (III 1)
Freirecht (III 2)
Erklärung: "Abgabe der unangesessenen Handwerker, ihr Handwerk betreiben zu dürfen".
Freirecht (III 3)
Erklärung: "Gerichtsgeld"?
Freirecht (IV)
Erklärung: "Bezeichnung des freien Rechtes, ein Gut jährlich heimzusagen oder zu künden" Unger,SteirWsch. 253.

Freirecht (V)
Erklärung: "Bezeichnung für ein Gut, das nach Ablauf eines jeden Jahres dem Rücksassen wieder abgenommen werden konnte" Unger,SteirWsch. 253.

Freirecht (VI)
Erklärung: bergmännisch: "das Recht, ungebaut zu bleiben, ohne deshalb ins Freie zu fallen".

Wort danach: Freirechtweg

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten