Wort davor: Freipaß
Freipatent
- Belegtext:
sämtliche zollbediente eine ordentliche verzeichnus aller ihrer in barem geld und anderm, wie es namen haben mag und bishero von flozen und anderm gut, wie auch von allem dem, was auf freipatent
verführet wird, erhoben werden, bestehende gewöhnliche accidentalien innerhalb zehn tagen zu unsere hofkammer schriftlich übergeben ...sollen
Datierung: 1697
Fundstelle: Fliedner,KurpfRheinzölle 182
Wort danach: Freipfand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten