Wort davor: Freienpachthufe
Freipaß
Freipaß (I)
Erklärung:
Befreiungsschein für zollpflichtige Waren.
- Belegtext:
einzelne zollbefreiungen oder sogenannte freipässe
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 15 § 106
- Belegtext:
bey zoll und accise sind keine freypässe zu respectiren, außer die von dem landesherrn unterschriebenen
Fundstelle: Schwarz,LausWB. II 168
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Freipaß (II)
Erklärung:
Zollquittung.
Freipaß (III)
Erklärung:
Zugang.
- Belegtext:
darmith hertzog U. eyn frey paß zu und von der Elbe habenn müge, so wyl seyne fürstliche gnade das hauß vnd stedtleyn D. ... jn seiner fürstl. gn. teil geslagen haben
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 223
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Wort danach: Freipatent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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