Wort davor: freimütig

Freinacht

Freinacht (I)
Erklärung: "Nacht, in der die ledigen Burschen ihren Mutwillen treiben dürfen" SchwäbWB. II 1730.

Freinacht (II)
Erklärung: Nacht mit verlängerter (bzw. aufgehobener) Polizeistunde.
vgl. frei (V 1 b).

Freinacht (III)
Erklärung: "Nacht, in der der Pferch dem Schäfer, nicht (wie sonst) der Gemeinde gehört".

Wort danach: Freiname

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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