Freinacht
Freinacht (I)
Erklärung:
"Nacht, in der die ledigen Burschen ihren Mutwillen treiben dürfen" SchwäbWB. II 1730.
Freinacht (II)
Erklärung:
Nacht mit verlängerter (bzw. aufgehobener) Polizeistunde.
vgl.
frei (V 1 b).
Wort danach: Freiname
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