Wort davor: Freimetzger

Freimühle

Freimühle (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Name der Schultheißenmühle zu BernHuttw., welche im Besitze besonderer Rechte und Freiheiten war und als Wahrzeichen hievon zwei Fähnchen auf der First trug" SchweizId. IV 189.

Wort danach: Freimüller

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