Wort davor: Freimetzger
Freimühle
Freimühle (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Name der Schultheißenmühle zu BernHuttw., welche im Besitze besonderer Rechte und Freiheiten war und als Wahrzeichen hievon zwei Fähnchen auf der First trug" SchweizId. IV 189.
Wort danach: Freimüller
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