Wort davor: Freimeierhof
Freimeister
Freimeister (I)
Erklärung:
unzünftiger Meister.
- Belegtext:
es sollen der undeutschen freimeisters nicht mehr dan sechs sein
Datierung: 1615
Fundstelle: Stieda-Mettig 543 (nr. 106, 37)
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- Belegtext:
frimeister
Datierung: 1656
Region/Autor/Textsorte:
HattstedtKO.
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
würden die zünften ... sich mürrisch bezeigen [wegen städtischer Anordnungen], so soll zugelaßen seyn, freymeister zu setzen
Datierung: 1700
Fundstelle: LippstadtStR. 62
- Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 130
- Belegtext:
"es war üblich, den zahlreichen altgedienten Hofsoldaten und Hofbedienten als freimeistern, meist unter Befreiung von den bürgerlichen Lasten,
die Ausübung eines Handwerks zu gestatten"
Datierung: 1725
Fundstelle: Niessen,LHerrBonn 112
- Belegtext:
als frey-meister des schmiede-handwerks ... daselbst, ohne gewinnung des amts, andern dortigen amt-meistern gleich, sein erlernetes handwerk ungehindert gebrauchen, darauf gesellen halten, jungen lehren
Datierung: 1732
Fundstelle: CCOldenb. Suppl. II 6 S. 88
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 177
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- Belegtext:
auch wo geschlossene zünfte sind, bleibt dem staate nach wie vor das recht, nach befinden der umstände, freimeister anzustellen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 184
- Fundstelle: Berghaus I 502
- Fundstelle: Götze,FrühnhdGl.2 90
- Fundstelle: Möser,Phant. I 35
- Fundstelle: RhWB. II 763
- Fundstelle: WismarBürgerspr. 34
Freimeister (II)
Erklärung:
"der in einer Gilde das Recht erworben hat, das Amt selbständig auszuüben".
- Belegtext:
dat alle wettege knapelijcke kinderen van den vrymeesteren int voirscr. ambocht vry zijn, mits gevende onser liever vrouwen twee ponden was
Fundstelle: MnlWB. IX 1370
Wort danach: Freimeisterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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