Wort davor: Freimeierhof

Freimeister

Freimeister (I)
Erklärung: unzünftiger Meister.

Freimeister (II)
Erklärung: "der in einer Gilde das Recht erworben hat, das Amt selbständig auszuüben".

Wort danach: Freimeisterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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