Wort davor: Freimärkter
Freimarkthandel
Wortbildungshinweis: zu
Freimarkt (II 1).
- Belegtext:
daß Ch.C. dem P.K. erwehnten acker, umb welchen sein vater mit Chr.Sch. sich in ungebürlichen freymarkt handel eingelassen, alßbald ganz undt unverbrüchlichen wieder restituiren [solle]
Datierung: 1601
Fundstelle: MittNordbExk. 22 (1899) 45
Wort danach: Freimarktskauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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