Wort davor: Freimannshufe

Freimannkind
Erklärung: "ein freier Bürger, im Gegensatz zum Leibeigenen und zum Adligen" SiebbWB. II 466.

Wort danach: Freimannschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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